Jochen Topf schrieb:
> Die Information kannst Du auf jeden Fall benutzen. Amtliche
> Verlautbarungen unterliegen keinem Copyright.

Das ist korrekt, aber wie Sven schon anmerkte, könnten Sie
unter Datenbankschutz liegen. Es kommt auch darauf an, woher
die Informationen kommen.

"Normale" Amtliche Bekanntmachungen werden in erster Linie
für eine bestimmte Zeit im Rathaus ausgehängt. Viele Kommunen
gestatten dazu noch den Abdruck in der Lokalpresse.

Danach muss man dann persönlich ins Rathaus und sich einen
Ausdruck abholen, für den dann aber wiederum Geld verlangt
werden kann - damit kann man dann aber machen, was man will.

Viele Bekanntmachungen bekommt man aber nur digital, für die
die Umsetzung der EU-Richtlinie aber einen eigenen Schutz
vorsieht.

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