Bernd Wurst wrote:
Am Donnerstag, 23. Oktober 2008 schrieb Norbert Wenzel:
Ich hab bspw. in der Nähe einer Nußdorferstraße gewohnt und die Straße
heißt Nußdorferstraße, auch wenn es eigentlich Nuss heißen müsste nach
dt. Rechtschreibung.

Nicht ganz. Nach "neuer" oder "aktueller" Rechtschreibung wäre "Nuss" korrekt, aber "Nuß" war ja mal die korrekte Schreibweise und dass Straßen nicht nachträglich umbenannt werden ist, denke ich mal, verständlich.

Straße heißt aber schon immer Straße und "Strasse" war (in D) noch nie korrekt. Ergo hinkt dein Vergleich ziemlich.

Gut, mag sein, dass die "strasse" so falsch ist, dass sie auf keinem Schild steht. Auch wenn ich mir einbild, das schon mal gesehen zu haben. Aber um meine Hauptaussage zusammenzufassen (und ich denk die is, bis auf die "Strasse", eher unumstritten): keine Korrekturen in Feldern mit freier Texteingaben, insbesondere name, operator, etc. ohne es besser zu wissen. Und - jetzt wirds wieder umstritten fürcht ich - die abstrakte Regelung Rechtschreibung ist imo kein Garant dafür, dass man besser weiß, was in das Feld gehört.

Norbert

PS: Die einzige Ausnahme, wo man anders taggen sollte, als bspw. am Ortsschild steht ist imo Kärnten. Da darf man die Orte gern zweisprachig anführen. ;-)

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