Hallo Leute, ich denke mal, dass über das Urteil BGH, I ZR 81/96 schon häufig diskutiert wurde: http://www.jurpc.de/rechtspr/19990054.htm
Kann mir bitte jemand mittielen, was die Diskussion ergeben hat? Für mich steht in diesem Urteil eindeutig, dass ein Stadtplan (hier das "Stadtplanwerk Ruhrgebiet des SVR bzw. KVR, nun RVR) also Basis genutzt werden kann, wenn "eigenschöpferische Züge" in der neuen Karte erkennbar sind. Im genannten Fall hat der Angeklagte den Stadtplan gescannt, mit eigenen Daten angereichert, den Inhalt generalisiert und die Darstellung verändert. Parallelen zum Original sind erkennbar, jedoch überwiegt der eigenschöpferische Anteil. Für mich bedeutet eigenschöpferischer Anteil, dass ich mit mit GPS-Geräten, Kamera und Notizblock durch Deutschland laufe und die erhobenen Koordinaten verbessere sowie vereinfache und mit den erhobenen Informationen anreichere. Auch im Urteil wurde u.a. zugunsten des Klägers entschieden, weil er die Verkehrswege zusätzlich strukturiert und eine Klassifizierung hat einfließen lassen. Ferner hat er die "die Bebauungsstrukturen bis hin zu den einzelnen Gebäuden" dargestellt, was ebenfalls über die Stadtplanquelle hinaus ging. Also: Genau wie wir hat er zusätzlich Informationen einfließen lassen. Interessant ist auch folgende Formulierung: Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß Stadtpläne und Landkarten als Darstellungen wissenschaftlicher, technischer Art gemäß § 2 Abs. l Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz genießen, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG handelt [...] Der dargestellte Inhalt, insbesondere die verwendeten Vermessungsdaten und die sonstigen in die Karte eingearbeiteten Informationen sind allerdings _urheberrechtlich frei_ [...] Hier steht also eindeutig, dass der "dargestellte Inhalt" (z.B. Straßenverläufe) und die "eingearbeiteten Informationen" (z.B Straßennamen) urheberrechtlich nicht geschützt sind. Für mich persönlich ist der Fall klar: Die Kartographie, das Layout und die Darstellung einer gedruckten Karte ist urheberrechtlich geschützt - die Informationen und der dargestellte Inhalt jedoch nicht! Wir dürften also selbst gescannte und georeferenzierte, gekaufte TKs, Stadtpläne etc. als Basis zur Korrektur und Anreicherung verwenden. Grüße Tobias _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

