Am Mon, 11 Aug 2008 19:06:10 +0200 schrieb "Johann H. Addicks" <[EMAIL PROTECTED]>:
> Eine nebenbei befragter BauIng mit Erfahrung im Autobahnbau sagt mir dazu: > > a) Ein Tunnel ist im Freivorbau > b) wenn's aufgeschüttet ist, dann ist's nur eine Durchfahrt > c) selbst in Vollverkleidung und mit 3 Etagen wäre es für ihn es von der > Grundkonstruktion immernoch eine Brücke > > hilft jetzt nicht weiter, aber: > d) Weil es trotzdem immer Haarspalterei wird, hilft > "Verkehrsbauwerk/Autobahnbauwerk" immer ;-) Wenn wir schon beim Haarespalten sind: Da gibt so verschiedene Definitionen: Also bei uns wird gerade ein Tunnel in offener Bauweise (Tagebau) erstellt. Der Redakteur unserer Lokalpostille fragte im abgedruckten Interview den Bauleiter ob das Bauwerk ein Tunnel oder eine Brücke sei. Der sagte es sei ein Tunnel, da die (geschlossene) Länge mehr als 80 Meter betrage. Ich diese Definition im Web gesucht und gefunden: http://www.bauwerksbuch.de/tunnel.htm --- Straßentunnel [...] sind dem Straßenverkehr dienende Bauwerke, die unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegen und in geschlossener Bauweise hergestellt werden. Straßentunnel, die in offener Bauweise hergestellt werden, gelten ab einer geschlossenen Länge >= 80 m als Tunnel, bis 80 m werden sie unter der Bauwerksart Brücke erfasst. [...] Weiterhin gelten tunnelartige Bauwerke ab einer geschlossenen Länge von 80 m als Straßentunnel. Zu den Tunnel/Trogbauwerken gehören: • Verkehrstunnel • teilabgedeckte Verkehrsbauwerke • oberirdische Einhausungen • Kreuzungsbauwerke • Galeriebauwerke • [geschlossene] Tröge --- Die rechteckigen Klammern gekennzeichneten Auslassungen und Erweiterungen von mir. :-P Diese Definition für Tunnels ist ziemlich elegant. Auch weil Sie scheinbar alle hier angeführten Sonderfälle abdeckt. Aber leider mit der derzeitigen OSM-Praxis inkompatibel. Grüße, Michael _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

