an Flughäfen gibt es sowas typischerweise auch. Im Prinzip ist es in dem von 
dir beschriebenen Fall ein „Parkverbot“, sofern man wirklich nur Halten und 
nicht sehr kurz parken darf. Am Flughafen in Rom gilt z.B. 15 Minuten (vor dem 
Eingang, in diesen wenigen privaten „Hinbring/Abhol“-Stellplätzen), das wäre 
schon mehr als man in einem echten Parkverbot dürfte, da sind es maximal 3 
Minuten.
Weil, wenn die K+T-Halteplätze auch zum Abholen benutzt werden, dann sind 3 
Minuten vermutlich nicht realistisch.


Ciao, Martin 
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