Hallo Michael,

Das stimmt nicht ganz. In kleinen Teilabschnitten existiert er schon,
teils aber nicht im geplanten Ausbauzustand. Den genauen geplanten
Verlauf findet man in der Machbarkeitsstudie:
http://www.rs1.ruhr/fileadmin/user_upload/RS1/pdf/RS1_Machbarkeitsstudie_web.pdf
(>20MB)

Bitte beachten:
1. We map what's on the ground. Das heißt Ways werden nur dann in die
Routenrelation aufgenommen, wenn sie fertig sind (ansonsten ist es ein
propsed- bzw. construction-Route). Die Machbarkeitsstudie ist ein
Planung. IMHO sollte man geplante Sachen frühestens mappen, wenn das
Planfeststellungsverfahren läuft.
2. Urheberrecht. Haben wir eine Nutzungerlaubnis für die Machbarkeitsstudie?

Die Information, wo der RS1 lang gehen wird, unterliegt nicht dem Urheberrecht. Wenn überhaupt, dann nur das Schriftstück, nicht sein Inhalt.

Und wie gesagt: es gibt schon Teilstücke z.B. in Essen, teils in noch nicht fertigem Ausbauzustand. D.h. z.B. kein Asphalt und/oder nicht so breit wie geplant.

Wenn OSM aber wirklich nur mit Wegweisung ausgeschilderte Strecken abbilden will, dann ist es meist noch nicht soweit. Gibt es eine derartige Festlegung?

fragt
Wolfgang

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