[email protected] wrote on 23.11.2014 13:31:
> ich habe eine Copyright-Frage:
>
> In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein
> neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
> http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160&id=370106&design_id=1757&type_id=0&titletext=1
>
> Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN
> von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine
> Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als
> öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und
> abzeichnen?
Eine Möglichkeit wäre es einfach mal zu fragen. Wir haben (in der
prä-Bing Zeit) einfach die Aachener Verwaltung gefragt und gesagt
bekommen, dass wir einige ("bestandteil der satzung...") Verordnungen
wegen §5 gerne zum Gebäudeabzeichnen nutzen können.
--
Grüße
Holger
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