Hallo alle zusammen, ich habe eine Copyright-Frage:
In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht. http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160&id=370106&design_id=1757&type_id=0&titletext=1 Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und abzeichnen? Mit freundlichen Grüßen Stephan aka smarties _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

