> Am 02/giu/2014 um 08:41 schrieb Falk Zscheile <[email protected]>:
> 
> [1] 
> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html
>  


bin kein Jurist, aber der erste Satz vermittelt mir gleich die Idee, dass das 
so nicht auf Einkaufszentren übertragbar ist: 
Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in 
Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende 
öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, 
einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.


Bei einem EKZ handelt es sich normalerweise nicht um "Von der öffentlichen Hand 
beherrschte ... Unternehmen"

Gruß,
Martin
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