On Mon, Nov 04, 2013 at 08:50:54AM +0100, Manfred A. Reiter wrote:
> Hi Frederik,
> 
> anders rum wird ein Schuh draus ... Du kannst froh sein, dass die für
> product placement keine Rechnung stellen.

http://www.zdf-werbefernsehen.de/fileadmin/user_upload/zdfwerb/pdf/sonstiges/richtlinien_werbung_und_sponsoring_20100312.pdf

9.      Entgeltliche Produktplatzierung und unentgeltliche Produktionshilfe

9.1     Produktplatzierung ist die gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung 
von Waren,
        Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten eines Herstellers von 
Waren oder
        eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen gegen Entgelt oder 
eine ähnli-
        che Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung. Die unentgeltliche 
Bereit-
        stellung von Waren oder Dienstleistungen (Produktionshilfe) ist 
Produktplatzierung,
        sofern sie erwähnt oder dargestellt wird und die betreffende Ware oder 
Dienstleistung
        von bedeutendem Wert ist. Von bedeutendem Wert ist Produktionshilfe, 
wenn sie 1 %
        der Programmaufwendungen und den Betrag von 1000,- Euro überschreitet. 
Nicht
        erfasst sind Gegenstände und Immobilien, die im Handel nicht frei 
erhältlich sind.
        Erfolgen mehrere Leistungen durch den gleichen Partner, werden die 
Leistungen
        wertmäßig addiert. 

9.2     Produktplatzierung ist grundsätzlich unzulässig. Abweichend hiervon ist 
Produkt-
        platzierung i.S.v. Ziffer 9.1 in folgenden Fällen zulässig: 

        [ ... Dieser Absatz ist ansonsten leer ... ]


Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 [email protected]

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