On Mon, Nov 04, 2013 at 08:50:54AM +0100, Manfred A. Reiter wrote: > Hi Frederik, > > anders rum wird ein Schuh draus ... Du kannst froh sein, dass die für > product placement keine Rechnung stellen.
http://www.zdf-werbefernsehen.de/fileadmin/user_upload/zdfwerb/pdf/sonstiges/richtlinien_werbung_und_sponsoring_20100312.pdf 9. Entgeltliche Produktplatzierung und unentgeltliche Produktionshilfe 9.1 Produktplatzierung ist die gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen gegen Entgelt oder eine ähnli- che Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung. Die unentgeltliche Bereit- stellung von Waren oder Dienstleistungen (Produktionshilfe) ist Produktplatzierung, sofern sie erwähnt oder dargestellt wird und die betreffende Ware oder Dienstleistung von bedeutendem Wert ist. Von bedeutendem Wert ist Produktionshilfe, wenn sie 1 % der Programmaufwendungen und den Betrag von 1000,- Euro überschreitet. Nicht erfasst sind Gegenstände und Immobilien, die im Handel nicht frei erhältlich sind. Erfolgen mehrere Leistungen durch den gleichen Partner, werden die Leistungen wertmäßig addiert. 9.2 Produktplatzierung ist grundsätzlich unzulässig. Abweichend hiervon ist Produkt- platzierung i.S.v. Ziffer 9.1 in folgenden Fällen zulässig: [ ... Dieser Absatz ist ansonsten leer ... ] Flo -- Florian Lohoff [email protected]
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