Henning Scholland schrieb:
> Viel Spaß bei der internationalen Durchsetzung ;)

Es gilt der Ort der Tat, nicht die Position des Täters. Außerdem gibt
es durchaus Anwälte im Ausland.

Wäre ja nicht so, das man da gebunden ist. Ich kann problemlos einen
Englischen, Französischen, Russischen, Türkischen, Amerikanischen oder
Isländischen Anwalt mit der Zustellung der Unterlassungsklage
beauftragen. Die Lizenzbedingungen gelten Weltweit, und
Übersetzungsdienste kosten auch nicht so viel, dass man das nicht
demjenigen als Anwaltskosten mit Aufbürden könnte, der gegen die
Lizenzbedingungen verstoßen hat.

Grüße,
Dirk

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2013-07-28T21:23:31+0200

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