On 03.12.2018 16:52, Frederik Ramm wrote:
wie ist denn in Österreich die Rechtslage: Wenn der Besitzer eines
Grundstücks - sagen wir mal jetzt nicht ein Reihenhausgarten, wo man
noch mit PRivatsphäre argumentieren könnte, sondern ein Wald oder
größere landwirtschaftliche Fläche - nicht möchte, dass die Wege auf
seinem Land eingezeichnet werden: Müssen wir uns daran halten?

Nein. In Österreich gilt der Rechtsgrundsatz: Was nicht verboten ist, ist erlaubt (Art. 7 EMRK, § 1 StGB usw.). Es gibt kein Gesetz, das das Einzeichnen von Wegen in eine Karte verbietet, also ist es erlaubt.

Oder kann der Grundbesitzer zwar den Zugang zu seinem Land beschränken,
nicht aber, was man vom Luftbild abpinselt?

Der Grundbesitzer kann u.U. den Zugang beschränken, und wenn ein Mapper widerrechtlich das Grundstück betritt, dann kann der Besitzer den Mapper wegen Besitzstörung verklagen (oder auf Unterlassung klagen) nach § 339 ABGB:

"Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit seyn, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern."

Als "Störung" zählt dabei aber nur das Betreten an sich. Einen Weg in eine Karte einzuzeichnen, gilt nicht als Besitzstörung. Sonst müssten wir ja alle Wege in Österreich aus OSM rauslöschen, denn jeder Weg gehört irgendwem. Genauso wie ein Betretungsverbot kein Kartierungsverbot impliziert, impliziert ein Betretungsrecht kein Kartierungsrecht. Betreten und Kartieren sind einfach verschiedene Dinge.

D.h. es kann zwar der Mapper wegen unerlaubten Betretens verurteilt werden, aber nicht dafür, dass er den GPS-Track dann auf OSM hochlädt oder zum Einzeichnen der Wege in OSM verwendet. Genausowenig kann die OSMF dafür verurteilt werden.

Wenn man einen Weg vom Luftbild abzeichnen kann, dann stellt sich die Frage erst gar nicht, ob das eine Besitzstörung ist, denn dann wäre der Besitz ja schon durch die Veröffentlichung des Luftbildes gestört gewesen.

Ein Grundbesitzer hat in persönlicher Kommunikation (wg. einer
DWG-Beschwerde) davon gesprochen, dass das ungenehmigte Mappen von Wegen
auf Privatgrund ein "Eingriff in das Privateigentum" sei. In Deutschland
hat das rechtlich keinen Bestand - wie ist aber die Situation in Österreich?

In Österreich auch nicht. Mit dem "Eingriff in das Privateigentum" ist offensichtlich Besitzstörung gemeint, s.o.

Im übrigen habe ich als Mapper auch schon solche Aufforderungen von Eigentümern bzw. deren Juristen erhalten, dieses oder jenes zu löschen oder anders in der Karte darzustellen. Ich habe ihnen immer freundlich zurückgeschrieben, dass wir ehrenamtlich und nach bestem Gewissen kartieren und sie uns das nicht verbieten können. Und ich versuche, ihnen die Ängste zu nehmen, dass Fremde deswegen in Horden kommen oder dass umgekehrt die zahlenden Gäste ausbleiben, weil die Signatur in Mapnik keine schöne Farbe hat.

Ich sehe auch immer wieder, wie egoistisch die Leute sind: Jeder will, dass möglichst viel in OSM eingezeichnet ist, nur der eigene Besitz soll davon ausgenommen sein...

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Friedrich K. Volkmann       http://www.volki.at/
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