On 07.06.2018 19:15, caigner wrote:
Darauf hin hat er sich zuerst fürchterlich aufgeregt. Er meinte, er will
nicht, daß der Weg eingezeichnet wird, denn wenn der Weg auf der Karte
ist, dann sehen die Leute, daß er kürzer ist, als der Wanderweg und
werden den Weg auch benützen.
Es folgte eine durchaus sachliche Diskusion, in der ich ihm zu erklären
versuchte, daß ich den Weg einzeichnen werde, allerdings mit den
entsprechenden Attributen (Privatweg, Zäune, etc.).
Wie ist das eigentlich aus rechtlicher Sicht? Kann ein Grundbesitzer
darauf bestehen, daß seine Wege nicht auf eine Karte aufscheinen?
Haben wir als OSM'ler das Recht, Wege einzuzeichnen? (z.B. vom Luftbild
oder nach GPS-Daten)
Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Du darfst Wege einzeichnen, soviel du
willst. Sein Missfallen ist verständlich, aber er kann es dir nicht
verbieten. Was er dir evtl. verbieten kann, ist die Betretung. Wenn du z.B.
seinen Wald nicht zur Erholung (Forstgesetz §33), sondern zum Zweck des
Kartierens betrittst, kann er dich wegen Besitzstörung verklagen. Ob er dir
den Betretungsweck nachweisen kann, steht auf einem anderen Blatt.
GPS-Tracks auf OSM hochzuladen ist in der Hinsicht nicht sehr klug.
--
Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/
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