Hallo, On 01/26/2016 07:55 PM, Friedrich Volkmann wrote: > Du versuchst, die Urheberrechtsabgaben mit Logik zu ergründen. Dass das > nicht geht, zeigt gerade dein Beispiel mit Musik. Die > Speichermedienvergütung wurde mit dem Vorwand eingeführt, dass die > Speichermedien hauptsächlich für Raubkopien von Musik usw. genutzt werden. > Nun sind die Raubkopien aber trotz der Vergütung noch immer illegal. D.h. es > wird eine Leistung verrechnet, die gar nicht in Anspruch genommen werden darf.
Ich habe bei Deinem gesamten Traktat zum Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften den Eindruck, dass Du Dich mangels genauer Sachkenntnis in eine Ecke verrannt hast. Das ist aber nur ein Eindruck und meine eigene Sachkenntnis auch beschränkt, daher will ich mich insgesamt lieber zurückhalten. In dem oben von mir zitierten Absatz irrst Du aber nachweislich. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gibt es eine Ausnahme im Urheberrecht für Privatkopien; das Kopieren von Filmen oder Musik ist in kleinem Rahmen zulässig, wenn man die Kopien "privat" nutzt, und zur privaten Nutzung zählt auch die Weitergabe an Freunde oder Familienangehörige. (Wer unter den geschätzten Leserinnen und Lesern das gleiche greise Alter hat wie ich, hat in seiner Jugend noch für Freunde Kassetten aufgenommen und sich damit völlig im Rahmen der Gesetze bewegt.) Diese legalen Privatkopien sind es, für die die Musikindustrie eine Abgabe auf damals Leerkassetten, heute andere Speichermedien durchgesetzt hat. Nicht die illegalen Schwarz- oder Raubkopien. Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail [email protected] ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
