Hallo Erik,
meine laienhaften Anmerkungen zum Thema:
Ich würde zunächst deutlich darauf hinweisen, dass jede(r) den
öffentlich finanzierten Code verwenden, anpassen und in seine eigenen
Produkte integrieren kann, wenn der Code unter entsprechenden Lizenzen
veröffentlicht wird. Insb. wenn der Code
Hallo,
auch das deutsche Urheberrecht kennt inzwischen Regelungen für den
Urheber, der "ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann" einräumt.
Es hat also wohlwollend von Freier Software, aber auch von CC Kenntnis
genommen und enthält nun adäquate Regelungen für dieses Lizenzmodell.
Gruß
Michael
On Sat, 23 Jun 2018, Dr. Michael Stehmann wrote:
Es gibt eben keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz für bestimmte
Lizenzbedingungen.
Ich würde auch sagen: Es kann keinen Schutz für ein bestimmtes
Geschäftsmodell geben. Ich meine, das ganze Urheberrecht geht irgendwie
davon aus, dass man geis
Hallo,
ich möchte von folgenden Gedanken ausgehen:
Freiheit (beispielsweise im Sinne der Vier Freiheiten) ist eine
rechtliche Qualität von Software.
Freie Software ist also kein Produkt (keine Produktgruppe), sondern
beschreibt eine rechtliche Eigenschaft.
Diese rechtlichen Eigenschaften sind f
Hallo Erik,
[nochmal mit neuem Absender, da der erste Versuch irgendwo haengen
geblieben ist] interessante Fragestellung. Unten ein paar Gedanken in
Ergaenzung zu Rolands Beitrag:
Erik Albers wrote on 21.06.2018 14:33:
> Eine Seite wollen wir dem Thema "Marktverzerrung/Wettbewerbsrecht"
> (Arbei
Hi Erik,
mein vielleicht etwas unbeholfener Versuch, eine Diskussion auszulösen:
On 06/21/2018 02:33 PM, Erik Albers wrote:
>
> Nun die Fragen:
> * Wie können wir die Argumentation, dass staatlich finanzierte Entwicklung
> Freier Software den Wettbewerb zerstört, bestmöglich entkräften?
>
1. W