Hi,
aber .. wenn Juristen natürlich selbst dann geneigt sind, Texte auszulegen,
obwohl diese aus meiner Sicht sehr klar formuliert sind ... na ja. Mein
einziger Kommentar dazu ist, dass ich soweit als möglich vermeide für
derartigen Unsinn Geld auszugeben ;-)
willkommen in der lustigen Welt de
Hi,
> --- Ursprüngliche Nachricht ---
> Von: Florian Effenberger <[EMAIL PROTECTED]>
> Betreff: Re: [de-dev] Re: PDL-Lizenz-Muster
>
> >>> Es hat auch nichts mit dem Urheberrecht zu tun.
> >> mit was hat eine Lizenzeinräumung sonst zu tun?
> > mein
Hi Guenter,
Es hat auch nichts mit dem Urheberrecht zu tun.
mit was hat eine Lizenzeinräumung sonst zu tun?
meines Wissens mit dem Nutzungsrecht. Eine Lizenz räunt einem
normalerweise ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein.
IMHO kann eine Lizenz einem entweder ein ausschließliches oder
Hallo,
Am 19.12.2005 13:40 schrieb Florian Effenberger:
Hi André,
Es hat auch nichts mit dem Urheberrecht zu tun.
mit was hat eine Lizenzeinräumung sonst zu tun?
meines Wissens mit dem Nutzungsrecht. Eine Lizenz
räunt einem normalerweise ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein.
Sel
Hi André,
Es hat auch nichts mit dem Urheberrecht zu tun.
mit was hat eine Lizenzeinräumung sonst zu tun?
Hier steht eindeutig, dass (unabhängig von Copyright oder oder Urheberrecht)
diese Begriffe im Apendix geklärt werden. Ohne einen Entsprechenden Appendix
wäre die Lizenz nicht anwendbar,
Hi,
> --- Ursprüngliche Nachricht ---
> Von: Florian Effenberger <[EMAIL PROTECTED]>
> Betreff: Re: [de-dev] Re: PDL-Lizenz-Muster
>
> juristisch gesehen würde ich sagen, das ist so nicht 100%ig richtig (bin
> aber kein Urheberrechts-Experte).
Es hat auch nichts mit
Hi André,
Sorry, das sehe ich anders. Die Lizenz selbst bezieht sich mit diversen
Begriffen auf den Appendix (z.B. "Original Documentation" und "Initial
Writer"). Ausserdem ist die Lizenz nur dann gültig, wenn sie vom
Copyright-Inhaber erteilt wird. Alles das steht im Appendix.
Der Appendix
Hi,
es ging darum, ob man den ganzen Text, der als Appendix gekennzeichnet
ist, zwingend anhängen muss. Die Lizenz anhängen macht durchaus Sinn. ;-)
Aber rechtlich gesehen kann es egal sein, ob ich den Appendix
wortwörtlich nehme, oder nur sage "Dokument steht unter Lizenz X".
Aber nachdem
Hi Jörg,
Naja, Lizenzen ändern sich auch mal (und bei Verlinkung ist dann nicht
sicher ob der Ursprungsautor die neue Fassung will, bzw. sachlich steht
ja das Dokument IMHO eigentlich unter der alten Fassung). Ich habe das
so gehandhabt das ich wirklich die Lizenz anhänge und gleichzeitig auch
v
Hallo,
Florian Effenberger schrieb:
> Rein rechtlich sollte das auf jeden Fall ausreichen. Die Frage, unter
> welche Lizenz ich mein Werk stelle, dürfte nicht an einer fehlenden
> Vollformulierung scheitern.
Naja, Lizenzen ändern sich auch mal (und bei Verlinkung ist dann nicht
sicher ob der Ursp
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