_______/ PRESSEMITTEILUNG
______/ Kulturrat Österreich

__/ Kulturrat Österreich sucht die Kulturpolitik
__/ Mach mit beim Millionen-Quiz!

__/ KSVFG-Novelle beschlossen: Raub besiegelt.

_______/ http://kulturrat.at

Stagnierende Kulturbudgets, die Verwaltung des Erbes, Lobreden und 
Ankündigungen – es herrscht kulturpolitischer Stillstand in Österreich. 
Kleine Verbesserungen sind derzeit nicht mehr nur überschattet von 
systematischen Verschlechterungen an anderer Stelle, sondern werden 
offen damit verknüpft.
Die Regierungsparteien wundern sich, dass sich Protest regt. Vielleicht 
liegt es an der Hitze ...

Zeit für ein kleines Quiz:

(1) Stellen Sie sich vor, Sie sind KulturpolitikerIn, und in einem Fonds 
zur Förderung der sozialen Absicherung von KünstlerInnen sind seit zehn 
Jahren die Einnahmen weit höher als die Ausgaben. Gleichzeitig ist die 
soziale Lage der KünstlerInnen prekär, und viele KünstlerInnen werden 
von einem Zuschuss ausgeschlossen. Was tun Sie?

a) Ich kürze die Einnahmenseite.
b) Ich nutze die gute ökonomische Lage, um die Zugangsmöglichkeiten zu 
einem Zuschuss zu erweitern.
c) Ich beobachte diese Situation lieber noch zehn Jahre lang.

(2) Stellen Sie sich vor, Sie sind KulturpolitikerIn und haben einen 
Fonds zur sozialen Absicherung von KünstlerInnen mit beträchtlichen 
Rücklagen auf der einen und politische Begehrlichkeiten hinsichtlich der 
Umwidmung der Rücklagen auf der anderen Seite. Das Verhandlungsergebnis 
ist eine Reduzierung des Fondsvermögens. Wie erklären Sie das den 
KünstlerInnen?

a) Es verliert ja niemand etwas.
b) Das Fondsvermögen muss gesichert werden.
c) Ich erkläre es gar nicht – stattdessen werden die Verhandlungen 
wieder aufgenommen, schließlich könnte mit dem Geld eine längst fällige 
Erweiterung der Aufgaben des Fonds angestoßen werden.

(3) Stellen Sie sich vor, Sie sind KulturpolitikerIn und ein Fonds zur 
Förderung der sozialen Absicherung von KünstlerInnen kann etwa 4.500 
Personen Zuschüsse zur Sozialversicherung zahlen (davon 2.700, die 
anschließend ein Rückzahlungsverfahren durchstehen müssen). Etwa 12.000 
könnten potenziell davon profitieren. Was tun Sie?

a) Ich behaupte, es bekommen ohnehin 12.000 KünstlerInnen jährlich einen 
solchen Zuschuss.
b) Ich finde 4.500 eine beeindruckende Zahl, mehr KünstlerInnen gibt es 
halt nicht.
c) Ich beklage mangelnde Mehrheiten und reduziere statt einer 
Erweiterung der ZuschussbezieherInnen das Fondsvermögen.

(4) Stellen Sie sich vor, Sie sind KulturpolitikerIn und kennen die 
katastrophalen Zahlen aus der Studie zur sozialen Lage der 
Kunstschaffenden. Was tun Sie?

a) Ich mache erst mal nichts. Irgendwann löst sich das Problem von selbst.
b) Ich versuche drastische Schritte zu unternehmen, um angemessen auf 
die katastrophale Situation zu reagieren.
c) Ich versuche eine Politik der kleinen Schritte. Wenn selbst das 
stockt, erkaufe ich die kleinen Schritte auch mit großen 
Verschlechterungen. Es muss ja was geschehen.

(5) Stellen Sie sich vor, Sie sind KulturpolitikerIn und die Budgets 
kollidieren mit strikten Sparkursen. Was tun Sie?

a) Ich verkaufe sinkende Budgets als stagnierende – und als großen 
Erfolg in Zeiten wie diesen.
b) Ich hole alle AkteurInnen an einen Tisch und verhandle eine generelle 
Neuausrichtung der Geldverteilung.
c) Ich habe nicht vor, die zeitgenössische Kunst gegen die großen 
Kulturtanker auszuspielen: Für die einen gibt es unterstützende Worte, 
für die anderen ihren Anteil am Budget.

Alle Antwortmöglichkeiten haben handelnde PolitikerInnen als 
StichwortgeberInnen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Planspiel.

_______/ Rückfragen:

Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
[email protected]
http://kulturrat.at

_______/ Erklärung gemäß § 107 TKG

Angesichts einer zunehmend erdrückenden Medienkonzentration leistet der 
nicht-kommerzielle Versand von kulturpolitischen Informationen einen 
wichtigen Beitrag zur Herstellung diskursiver Öffentlichkeiten. Die 
neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG § 107) bedeuten 
eine diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006 dürfen 
e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der 
EmpfängerInnen zugesendet werden.

Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich 
beziehen wollen, so ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.
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