On Tue, Dec 11, 2018 at 05:27:18PM +0000, Jäger, Frank (KRZ) wrote:
> HX:
> - Steinheim: alle

Ja - sehr spannend - Die habe ich mir gerade angesehen :) Hatte Eichholz
schon umgetragen und mir dann mal die Ortssatzung Steinheim angesehen:

https://www.steinheim.de/media/custom/2207_37_1.PDF?1361288217

        (4)
        Für folgende Stadtbezirke werden Bezirksverwaltungs
        stellen eingerichtet, die ehrenamtlich verwaltet werden:
                Bergheim
                Ottenhausen
                Rolfzen
                Sandebeck
                Vinsebeck
        Die näheren Befugnisse regelt der Bürgermeister im Rahmen seiner 
Befugnisse gem. § 62 
        Abs. 1 GO
        NW.
        (5) Für die Stadtbezirke
                Eichholz
                Grevenhagen
                Hagedorn

        wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt.

Die Frage ist ob das "reicht" :) Aber ich sehe den Punkt warum
das ein admin_level 9 sein könnte.

> - Willebadessen: Borlinghausen
> MI:
> - alle: fast alle im ganzen Kreis
> PB:
> - Paderborn: Wewer

Auch hier - Nur Wewer ist definitiv falsch - Entweder alle oder keiner. Sie sind
alle nach Hauptsatzung mit Bezirksauschuss oder Ortsvorsteher vertreten. 
Wobei hier ja steht das sind Bezirksverwaltungsstellen die das an den 
Bürgermeister
weiterzuleiten haben. Das wiederum spricht gegen admin_level 9 - Es ist eben nur
eine geografisch getrennte aber nicht administrativ getrennte Verwaltung.

https://www.paderborn.de/rathaus-service/stadtverwaltung/satzungen/hauptsatzung.php.media/34599/Hauptsatzung_29.09.12-21.12.12.pdf

        (1) Innerhalb des Stadtgebietes werden folgende Stadtbezirke im Sinne 
von § 39 GO NW 
        gebildet:
        a)
        Paderborn - Benhausen
        b)
        Paderborn - Dahl
        c)
        Paderborn - Elsen
        d)
        Paderborn - Marienloh
        e)
        Paderborn - Neuenbeken
        f)
        Paderborn - Schloß Neuhaus/Sande
        g)
        Paderborn - Wewer
        Die Grenzen der Stadtbezirke ergeben sich aus der dieser Hauptsatzung 
als Bestandteil 
        beigefügten Karte (Anlage 2).
        (2) Für die Stadtbezirke
        Paderborn - Schloß Neuhaus/Sande und
        Paderborn - Elsen
        bildet der Rat Bezirksausschüsse, für die übrigen Stadtbezirke wählt er 
je einen Ortsvorst
        eher.
        (3) In den Stadtbezirken Paderborn
        -
        Schloß Neuhaus/Sande und Paderborn - Elsen wird je 
        eine Bezirksverwaltungsstelle eingerichtet. 
        (4) Die Bezirksverwaltungsstellen haben insbesondere die Bevölkerung zu 
beraten und zu 
        unterstützen sowie Anträge, Wünsche und Anregungen entgegenzunehmen und 
zu bearbeiten
        oder an den Bürgermeister weiterzuleiten.
        (5) Die örtliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsstellen kann von 
den Grenzen der 
        Stadtbezirke abweichen.

 
Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 [email protected]
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