Hi Liste!

> > Da eine durchgezogene Linie nicht gemappt werden kann (jedenfalls
> > kenne ich keine Variante) stelle ich mir, und jetzt dem Leserkreis,
> Man müsste dann wieder zu zwei Fahrspuren greifen, also das
> Zusammenführen
> der Fahrspuren unterbinden, aber das halte ich für die schlechteste
> Variante.

Das "Trennen der Fahrspuren" ist genau das, was der Gesetzgeber mit der 
durchgezogenen Linie erreichen will. Es ist also juristisch und logisch völlig 
korrekt, Fahrstreifen, die durch durchgezogene Linien getrennt sind, als zwei 
getrennte Wege zu mappen.

Siehe StVO.

Das ist überhaupt keine "schlechte Variante", sondern die richtige.

Irgendwann werden wir Straßen sowieso als Flächen erfassen, und Radwege und 
Fußwege getrennt. Da wird mit getrennten Fahrbahnen nicht mal was vorweg 
genommen.

Gruß
Lulu-Ann
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