Hallo,

Am 19.02.2016 um 22:21 schrieb Björn Riesbeck:
> Was ist mit diesem Mastschild? Dem "ex-DR-Sperrsignal-Mastschild"
> Es wurde eingeführt, da anders als Sh1 "Fahrverbot aufgehoben" in
> DS301-Bereich, im DV301-Bereich Ra12 gezeigt wird, es bedeutet
> "Rangierfahrt erlaubt". Deshalb sagt das Mastschild aus, dass das
> Sperrsignal erloschen oder Ra12 zeigend nicht für Zugfahrten gilt. Dabei
> fiel mir neulich auf, dass die Vorlage für Sperrsignale nur auf die ex-DB
> Sperrsignale augelegt ist. (Bezogen auf Sh1/Ra12)

Die Ril 301.0002 schreibt:
> An einem durch ein weißes Mastschild mit zwei schwarzen Punkten
> gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt, dürfen Züge nur auf
> Befehl vorbeifahren. Ein mit diesem Mastschild gekennzeichnetes
> Signal, das Ra 12 (DV 301) zeigt oder erloschen ist, hat für Züge
> keine Bedeutung.

Das Interessante ist da die Regelung, was zu tun ist, wenn es erloschen
ist. Das hieße dann:

railway:signal:minor:traversable=DE-ESO:mastschild-schwarze-punkte
railway:signal:minor:traversable:type=trains_ignore

Ich ahne jetzt schon, was für ein Fass der Pandora ich geöffnet habe.
Aber Signale sind nun halt mal sehr verschieden und vielfältig.

Viele Grüße

Michael

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