Hallo, Am 19.02.2016 um 22:21 schrieb Björn Riesbeck: > Was ist mit diesem Mastschild? Dem "ex-DR-Sperrsignal-Mastschild" > Es wurde eingeführt, da anders als Sh1 "Fahrverbot aufgehoben" in > DS301-Bereich, im DV301-Bereich Ra12 gezeigt wird, es bedeutet > "Rangierfahrt erlaubt". Deshalb sagt das Mastschild aus, dass das > Sperrsignal erloschen oder Ra12 zeigend nicht für Zugfahrten gilt. Dabei > fiel mir neulich auf, dass die Vorlage für Sperrsignale nur auf die ex-DB > Sperrsignale augelegt ist. (Bezogen auf Sh1/Ra12)
Die Ril 301.0002 schreibt: > An einem durch ein weißes Mastschild mit zwei schwarzen Punkten > gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt, dürfen Züge nur auf > Befehl vorbeifahren. Ein mit diesem Mastschild gekennzeichnetes > Signal, das Ra 12 (DV 301) zeigt oder erloschen ist, hat für Züge > keine Bedeutung. Das Interessante ist da die Regelung, was zu tun ist, wenn es erloschen ist. Das hieße dann: railway:signal:minor:traversable=DE-ESO:mastschild-schwarze-punkte railway:signal:minor:traversable:type=trains_ignore Ich ahne jetzt schon, was für ein Fass der Pandora ich geöffnet habe. Aber Signale sind nun halt mal sehr verschieden und vielfältig. Viele Grüße Michael -- Per E-Mail kommuniziere ich bevorzugt GPG-verschlüsselt. (Mailinglisten ausgenommen) I prefer GPG encryption of emails. (does not apply on mailing lists)
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