David Kastrup <d...@gnu.org> writes: > Also see > <URL:http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Apfel-Madonna>
It's probably ironic that this "Apple Madonna" verdict is _totally_ relevant regarding Apple's conduct in the smartphone wars: e) Die Klägerin hat ferner die Ansicht vertreten, daß sie durch die Herstellung der dem Publikumsgeschmack entsprechenden Nachbildungen und durch ihre Werbung überhaupt erst einen A b s a t z m a r k t für derartige Reproduktionen, insbesondere der "Apfel-Madonna", g e s c h a f f e n habe. Es sei daher sittenwidrig, so meint sie, wenn der Beklagte die dadurch gebotene Absatzmöglichkeit für sich ausnutze, indem er unter Verwendung ihrer Reproduktionen gleichfalls Nachbildungen der "Apfel-Madonna" herstelle und gewerblich verwerte. Auch dieses Vorbringen der Klägerin vermag den Klageanspruch nicht zu begründen. Die Tatsache, daß die Klägerin durch ihre Tätigkeit und Werbung erst die Aufmerksamkeit der in Betracht kommenden Abnehmerkreise geweckt und damit eine gewerblich nutzbare Absatzmöglichkeit eröffnet haben mag, begründet keinen Rechtsanspruch darauf, daß andere Wettbewerber sich von diesem Tätigkeitsgebiet fernhalten. Denn es ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Mitbewerber die Nachfrage ausnützt, die durch die erfolgreiche Tätigkeit eines Konkurrenten ausgelöst worden ist (BGH GRUR 1962, 144, 149 - Buntstreifensatin; RGZ 135, 385, 394 - Künstliche Kranzblumen). In short: "it is not objectionable if other offerings ride on the popularity of a kind of product made popular by the successful activity of a competitor". -- David Kastrup _______________________________________________ lilypond-user mailing list lilypond-user@gnu.org https://lists.gnu.org/mailman/listinfo/lilypond-user