Hallo, Am 01.12.23 um 11:59 schrieb Matthias Kirschner:
Also bei mir läuft beA sehr gut unter Debian GNU/Linux. Ärgerlich aus meiner Sicht sind allerdings drei Umstände:Es gibt Neuigkeiten zum besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Nach hartnäckiger Arbeit von Michael Schinagl haben BRAK und BNotK versprochen, die Ungleichbehandlung von Anwälten mit anderen Betriebssystemen zu beenden. Steht noch einiges an, aber das wäre ein großer Schritt und ein Erfolg für all die Jahre hartnäckiger Arbeit von Michael Schinagl. Mehr dazu unter:https://www.heise.de/news/Elektronisches-Anwaltspostfach-beA-demnaechst-voll-mit-Linux-nutzbar-9543721.html https://www.lto.de/recht/juristen/b/besonderes-elektronisches-anwaltspostfach-bea-linux-betriebssystem-brak/ Viele Grüße Matthias
1. Die geschlossene Liste von Kartenlesegeräten. Es ist mir nun zweimal passiert, dass nach einem Update das bisher gut funktionierende Gerät ersetzt werden musste, weil beA nicht mehr mit ihm kollaborierte (obwohl die Karte erkannt wurde). Von einem Kollegen habe ich ähnliches gehört.
2. Die Schnittstelle steht wohl weiterhin unter NDA (Geheimhaltungsvertrag), sodass sie nicht in Freie Software integriert werden kann. (Oder zumindest in ein geschlossenes Modul ausgelagert werden muss.
3. Obwohl beA viele Freie Bibliotheken verwendet, ist der Code von beA nicht frei. (Ich habe allerdings auch keine Lizenz gesehen. Da ich es aber von Gesetzes wegen nutzen muss, fühle ich mich zumindest zum Nutzen berechtigt.)
Die beiden letzten Punkte deuten darauf hin, dass wichtige sicherheitstechnische Erkenntnisse, welche seit 1883 veröffentlich worden, missachtet werden.
Schließlich macht die fehlende echte End-To-End-Verschlüsselung beA für die Kommunikation unter Anwälten nur bedingt tauglich.
Gruß Michael
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