Gibt es zitierfähige(!) Richtlinien, Empfehlungen oder ähnliches von Seiten der EU, die sagen das bei Ausschreibungen (Kauf oder Entwicklung) bezüglich Software, solche mit freier Lizenz bevorzugt behandelt werden sollten?
Hintergrund: Ich bin Mitarbeiter in einem universitären EU-geförderten Forschungsprojekt. Bin allerdings nur ein "kleines Licht" und kann nichts entscheiden, aber durchaus Entscheidungen beeinflussen. Derzeit stehen diverser Käufe von Software oder die Vergaben von Entwicklungsaufträgen von Software im Raum. Würde gerne freie Lizenzen bereits bei der Ausschreibung bzw. Auftragsvergabe zur Bedingung werden lassen. Um dies zu untermauern, suche ich nach entsprechenden Empfehlungen/Richtlinien. Ich erinnere mich schwach, dass mal etwas gelesen zu haben hinsichtlich Software für die Verwaltung. Das trifft aber vermutlich nicht so ganz unseren Anwendungsfall. _______________________________________________ FSFE-de mailing list FSFE-de@lists.fsfe.org https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de