Hallo Liste!

Nachdem CDU/CSU und SPD die Störerhaftung schon im Juni 2016 abgeschafft
hatten, wird sie nun schon wieder abgeschafft. Nun aber wirklich. Da das
Abmahnrisiko mit dem letzten Entwurf nicht beseitigt wurde, befasst sich
der Bundesrat auf seiner kommenden Sitzung am 22. September erneut mit
der Störerhaftung und dem vom Bundestag am 30. Juni 2017 verabschiedeten
Telemediengesetz.
Künftig können Internetzugänge dann tatsächlich geteilt werden, ohne
dass zu befürchten ist, dass die WLAN-Betreiber für die Rechtsverstöße
von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht werden. Außerdem wird
klargestellt, dass WLAN-Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen,
Nutzer zu registrieren oder das WLAN mit einem Passwort schützen. Das
Gesetz soll auch regeln, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im
Einzelfall möglich sind.
Leider bringt der neue Entwurf auch Nachteile mit sich: Netzsperren ohne
Richtervorbehalt werden ermöglicht.


https://hamburg.freifunk.net/2017/09/die-stoererhaftung-wird-endlich-abgeschafft.html


Auswirkungen für FFHH diskutieren wir in einem folgenden Blogpost.


Viele Grüße
kantorkel

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