Heute gab das Bundesverfassungsgericht bekannt [1], dass weitere
Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos waren. Mit den
Anträgen sollte mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
[2] erreicht werden, dass die Vorratsdatenspeicherung außer Kraft
gesetzt wird. Die verfassungsrechtlich zu bewertenden Fragen sind nicht
zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet.

Damit ist auch weiterhin unklar [3], ob und wie der Internetzugang über
Freifunk Hamburg ab dem 1. Juli 2017 zuverlässig realisiert werden kann.



[1]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-028.html
[2]
https://digitalcourage.de/blog/2016/deutsche-vorratsdatenspeicherung-nach-eugh-urteil-nicht-haltbar
[3]
https://hamburg.freifunk.net/2017/01/freifunk-hamburg-und-die-vorratsdatenspeicherung.html


Gruß
kantorkel

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