Heute gab das Bundesverfassungsgericht bekannt [1], dass weitere Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos waren. Mit den Anträgen sollte mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs [2] erreicht werden, dass die Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt wird. Die verfassungsrechtlich zu bewertenden Fragen sind nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet.
Damit ist auch weiterhin unklar [3], ob und wie der Internetzugang über Freifunk Hamburg ab dem 1. Juli 2017 zuverlässig realisiert werden kann. [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-028.html [2] https://digitalcourage.de/blog/2016/deutsche-vorratsdatenspeicherung-nach-eugh-urteil-nicht-haltbar [3] https://hamburg.freifunk.net/2017/01/freifunk-hamburg-und-die-vorratsdatenspeicherung.html Gruß kantorkel _______________________________________________ Freifunk mailing list [email protected] https://www.hamburg.ccc.de/mailman/listinfo/freifunk
