Hallo, Florian Effenberger schrieb: > - Die Sorge, weswegen wir keine Screenshots unter Windows mehr machen > möchten, ist dass wir gegen Microsoft-Lizenzbedingungen verstoßen.
Nein. Es besteht die Sorge das die Verwendung dieser Shots unrechtmäßig sein könnte in Dokumentationen die unter einer OS-Lizenz stehen die Bearbeitbarkeit garantiert. Es wird hingegen _nicht_ behauptet das die Verwendung von Screenshots in kommerziellen, Freeware- und sonstigen Anwendungsfällen die ein freies Ändern von Inhalten nicht erlauben (wie die CreativCommens) unrechtmäßig sei oder sein könnte. Gegen MS Bestimmungen können wir garnicht verstoßen, denn MS gestattet ja den Gebrauch ansich - ob es dessen bedarf kann ja gerne erörtert werden, ist aber ohne praktische Bedeutung, weil MS die Erlaubnis ohnehin erteilt hat. > Meine persönliche Meinung: Das Windows-Design per se ist NICHT > geschützt, Das weiß ich nicht, aber es ist praktisch egal da ja MS den Gebrauch gestattet. Ob dieser Gebrauch mit unseren Lizenzen in Einklang steht ist die Frage. Außerdem bitte ich auf Michaels Argumentation zu achten. Weder Du *noch ich* noch sonstwer sieht genau das Obenstehende grundsätzlich in Frage stehend, aber definitiv könnte das nur ein Prozess klären und Michael verwies mehrfach darauf das allein das Risiko eines Prozesses schon (zu) hoch ist. > (das hat auch die Mail deutlich > gemacht, die Sigrid weitergeleitet hat) Sorry, das stimmt genau nicht. Ich greife zwei Punkte heraus: *es steht da das die Aussagen der Webseite gegenüber der EULA bedeutungslos seien und die EULA gilt. Falls das so wäre dürften wir die Screenshots nicht benutzen, weil in der EULA deutlich steht das MS sich alle Rechte die nicht in der EULA stehen vorbehält und in der EULA werden Screenshots nicht erwähnt. (Ich habe noch nie eine EULA gelesen, für diese Diskussion tat ich es nun und weiß deshalb das so in der EULA (von Windows 2000) steht.) *es wird als Begründung für ein Kopierrecht an Screenshots angeführt das dieses automatisch deshalb bestehe weil durch reines Betrachten des Bildschirm schon eine Kopie in den Nervenzellen entstünde und wenn die nicht rechtmäßig wäre dürfte man nicht mal auf den Bildschirm schauen weil es sonst ja völlig absurd wäre. Dieses Argument ist reinster Nonsens, natürlich kann ich mir einen Film im Kino ansehen (inklusive der 'Abbildung in meinem Nervensystem'), und natürlich darf ich trotzdem den Film nicht photographieren. Und für mich gilt: ich kann weder entscheiden wer recht hat, noch stehe ich auf einer 'Seite' der Diskussion. Einzig habe ich mehrfach versucht klarzumachen das die Beteiligten hier im Thread Bedenken hatten, _nicht mehr_, aber eben auch nicht weniger. Eines entspricht allerdings meiner Überzeugung - wir kriegen die Bedenken nicht damit weg das wir uns wechselseitig versichern es würde schon keine Probleme geben. Vielleicht sind wir auch praktisch nicht in der Lage eine endgültige Klärung zu finden, dann müssen wir das ebend konstatieren, es wäre sicherlich keine Katastrophe. Auf eine Möglichkeit die Probleme zu umgehen, auch wenn keine Klärung möglich ist, hatte ich hingewiesen - die Doppellizensierung für wichtige Dinge. Niemand muß mir da zustimmen, nur die entstehende Arbeit wäre nicht groß und wir wären 'sicher'. > Sorry, ist jetzt doch länger geworden... dito ;-) Gruß Jörg --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]