Hallo,

Florian Effenberger schrieb:
> - Die Sorge, weswegen wir keine Screenshots unter Windows mehr machen
> möchten, ist dass wir gegen Microsoft-Lizenzbedingungen verstoßen.

Nein.
Es besteht die Sorge das die Verwendung dieser Shots unrechtmäßig sein
könnte in Dokumentationen die unter einer OS-Lizenz stehen die
Bearbeitbarkeit garantiert.
Es wird hingegen _nicht_ behauptet das die Verwendung von Screenshots in
kommerziellen, Freeware- und sonstigen Anwendungsfällen die ein freies
Ändern von Inhalten nicht erlauben (wie die CreativCommens) unrechtmäßig
sei oder sein könnte.
Gegen MS Bestimmungen können wir garnicht verstoßen, denn MS gestattet
ja den Gebrauch ansich - ob es dessen bedarf kann ja gerne erörtert
werden, ist aber ohne praktische Bedeutung, weil MS die Erlaubnis
ohnehin erteilt hat.

> Meine persönliche Meinung: Das Windows-Design per se ist NICHT
> geschützt,

Das weiß ich nicht, aber es ist praktisch egal da ja MS den Gebrauch
gestattet. Ob dieser Gebrauch mit unseren Lizenzen in Einklang steht ist
die Frage.
Außerdem bitte ich auf Michaels Argumentation zu achten. Weder Du *noch
ich* noch sonstwer sieht genau das Obenstehende grundsätzlich in Frage
stehend, aber definitiv könnte das nur ein Prozess klären und Michael
verwies mehrfach darauf das allein das Risiko eines Prozesses schon (zu)
hoch ist.

> (das hat auch die Mail deutlich
> gemacht, die Sigrid weitergeleitet hat)

Sorry, das stimmt genau nicht. Ich greife zwei Punkte heraus:

*es steht da das die Aussagen der Webseite gegenüber der EULA
bedeutungslos seien und die EULA gilt. Falls das so wäre dürften wir die
Screenshots nicht benutzen, weil in der EULA deutlich steht das MS sich
alle Rechte die nicht in der EULA stehen vorbehält und in der EULA
werden Screenshots nicht erwähnt. (Ich habe noch nie eine EULA gelesen,
für diese Diskussion tat ich es nun und weiß deshalb das so in der EULA
(von Windows 2000) steht.)

*es wird als Begründung für ein Kopierrecht an Screenshots angeführt das
dieses automatisch deshalb bestehe weil durch reines Betrachten des
Bildschirm schon eine Kopie in den Nervenzellen entstünde und wenn  die
nicht rechtmäßig wäre dürfte man nicht mal auf den Bildschirm schauen
weil es sonst ja völlig absurd wäre.
Dieses Argument ist reinster Nonsens, natürlich kann ich mir einen Film
im Kino ansehen (inklusive der 'Abbildung in meinem Nervensystem'), und
natürlich darf ich trotzdem den Film nicht photographieren.

Und für mich gilt:
ich kann weder entscheiden wer recht hat, noch stehe ich auf einer
'Seite' der Diskussion. Einzig habe ich mehrfach versucht klarzumachen
das die Beteiligten hier im Thread Bedenken hatten, _nicht mehr_, aber
eben auch nicht weniger.
Eines entspricht allerdings meiner Überzeugung - wir kriegen die
Bedenken nicht damit weg das wir uns wechselseitig versichern es würde
schon keine Probleme geben. Vielleicht sind wir auch praktisch nicht in
der Lage eine endgültige Klärung zu finden, dann müssen wir das ebend
konstatieren, es wäre sicherlich keine Katastrophe.
Auf eine Möglichkeit die Probleme zu umgehen, auch wenn keine Klärung
möglich ist, hatte ich hingewiesen - die Doppellizensierung für wichtige
Dinge. Niemand muß mir da zustimmen, nur die entstehende Arbeit wäre
nicht groß und wir wären 'sicher'.

> Sorry, ist jetzt doch länger geworden...

dito ;-)



Gruß
Jörg

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