Hallo,

Am Mittwoch, 1. November 2006 21:43 schrieb Guido Ostkamp:
>> Hmm, darüber habe ich noch nichts gehört. Bisher kamen die allermeisten
>> Screenshots aus einer Windows-Version von OOo.
> 
> Martin Bayer (vom OOo-Wiki) macht mich darauf aufmerksam, daß Screenshots
> unter Windows wg. den dann abgebildeten MS-Windows Fensterelementen etc.
> ein Problem sein könnten und sandte mir dazu den folgenden Link:
>
<http://www.microsoft.com/germany/unternehmen/informationen/rechtlichehinweise/bilder.mspx#ECGAC>

Das Problem ist weniger die MS-EULA selbst, auch wenn mir persönlich ein
Punkt wieder dieser sauer aufstößt:

| Sie dürfen bei der Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten
| Microsoft oder eines seiner Produkte nicht herabsetzen. 

... denn wer legt fest, was bzw. ab wann es "herabsetzen" ist?
Problematischer ist da schon der folgende Punkt:

| Sie dürfen zwar zum Aufnehmen der Screens von Microsoft-Produkten Ihre
| eigene Technologie verwenden und die Größe Ihren Bedürfnissen anpassen,
| aber Sie dürfen dabei nicht das Bild und/oder Titelleisten,
| Dropdownlisten, Dialogfelder oder Icons des Screens auf irgendeine Weise
| verändern. Screen Shots müssen genau so wiedergegeben werden, wie sie in
| einem Microsoft-Produkt erscheinen würden.      

... denn danach dürfte man z.B. nichts farblich hervorheben, einkreisen,
beschneiden usw., was aus dem Windows-Theme kommt.

Selten sehe ich, dass der folgende Punkt eingehalten wird:

| Der Urheberrechtsvermerk muss lauten: "Nachdruck der Screen Shots mit
| freundlicher Erlaubnis der Microsoft Corporation". 

... der auch für Online-Publikationen gilt.

Aber, wie gesagt, diese Bedingungen selbst sind nicht das Hauptproblem. Das
Problem ist die Lizenz, unter der ein Autor einer Dokumentation sein Werk
veröffentlicht, also z.B. PDL bei OOoAuthors und FDL bei OOoWiki: Ein Autor
kann nichts unter einer bestimmten Lizenz veröffentlichen, woran er nicht
selbst die für eine solche Veröffentlichung ausreichenden Rechte hält.

Das heißt: Ein Werk, an dem ein Autor (Schöpfer) selbst die (alleinigen)
Rechte hält, kann er unter welchen Bedingungen (Lizenzen) auch immer
veröffentlichen. Ein Werk, an dem er keine Rechte hält, nicht. Ein Werk,
für das ihm durch eine Lizenz bestimmte Rechte auch zur Veröffentlichung
und/oder Bearbeitung eingeräumt wurden, darf er unter Beachtung der
Bedingungen dieser Lizenz weiterveröffentlichen und/oder bearbeiten oder
mit anderen Werken zusammenführen.

Deshalb kann man ein Werk, das man z.B. auf Grund der PDL oder FDL nutzt,
übersetzt oder sonst bearbeitet hat, nach Maßgabe der jeweiligen
Lizenzbedingungen wieder veröffentlichen. Solange man innerhalb /einer/
"freien" Lizenz bleibt, gibt es da wenig Probleme. Die Probleme fangen da
an, wo Lizenzen zueinander inkompatibel sind, d.h. 2 Lizenzen stellen
Bedingungen, die nicht gleichzeitig eingehalten werden können (wir kennen
einen solchen Fall mit der deutschsprachigen Rechtschreibhilfe in OOo).

Einen solchen Fall kann man für /ein/ Werk, an dem man selbst die alleinigen
Rechte hält, so lösen, dass man es unter 2 oder mehr Lizenzen stellt, denn
als Urheberrechtsinhaber muss man sich für die Nutzung des Werkes nicht auf
eine Lizenz berufen. Es existieren dann sozusagen 2 (oder mehr) voneinander
unabhängige, unterschiedlich lizenzierte Werke. So kann z.B. der
(alleinige!) Urheber einer Dokumentation auf OOoWiki den selben Text noch
einmal auf OOoAuthors veröffentlichen oder umgekehrt - einmal unter PDL und
einmal unter GFDL, auch wenn sich beide Lizenzen eigentlich gegenseitig
ausschließen.

Das Problem sind die Fälle, bei denen man sich für die Nutzung eines Werks
auf eine bestimmte Lizenz berufen muss, also alle Werke, an denen man nicht
alleine die Urheberrechte hält. Dabei ist klar, dass die Verwertungsrechte
für Windows-Designelemente bei Microsoft liegen, gleich ob man ihnen nun
die für einen urheberrechtlichen Schutz notwendige Schöpfungshöhe zugesteht
oder ob sich Microsoft auf ein anderes Recht des Geistigen Eigentums daran
berufen kann (z.B. Gebrauchs- oder Geschmacksmusterschutz), und dass diese
deshalb nur entsprechend der o.g. Bedingungen genutzt werden dürfen.

Und weil diese Bedingungen mit denen der GFDL unvereinbar sind, sollte es
genauso klar sein, dass niemand ein Werk (als Ganzes) unter den Bedingungen
der GFDL veröffentlichen kann, in dem er Screenshots vom
Microsoft-Programmen (einschließlich Windows) eingefügt hat, weil an diesen
nicht er, sondern Microsoft die Rechte hält. Denn das würde sonst bedeuten,
Werke von Microsoft unrechtmäßig unter GFDL zu veröffentlichen, also die
vorgegebenen Bedingungen eigenmächtig zu ändern. Das Problem ist also nicht
der Screenshot an sich, sondern die Veröffentlichung zu den Bedingungen der
GFDL (weshalb man auch mit dem Zitatrecht nicht aus der Sache herauskommt).

Mehr zu diesem Thema kann man in der Wikipedia nachlesen, deren Inhalte
ebenfalls unter GFDL veröffentlicht sind, und die deshalb für sich selbst
diese Frage klären musste:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Screenshots
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv1#Screenshots_aus_Microsoft-Programmen
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv3#Screenshots_.28aus_L.C3.B6schkandidaten.2FBilder.29
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv5#Screenshots
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Bildrechte&oldid=4754079#Screenshots

Inwieweit sich diese Problematik auch auf Werke erstreckt, die unter PDL
oder einen anderen Lizenz veröffentlicht werden, müsste einmal geklärt
werden. Die PDL wird ja praktisch ausschließlich von OOo (und teilweise von
der Mozilla Foundation) genutzt, weshalb solche Fragen selten bereits von
anderen geklärt wurden. Ich würde aber davon ausgehen, dass die
Nutzungsbedingungen von Microsoft mit keiner freien Lizenz vereinbar sind.

> Mehr zu dem Thema kann besser er selbst sagen, vielleicht liest er gerade
> mit.

"Lurkt", nicht "liest". ;-)

Beste Grüße
-- 
Martin Bayer

[EMAIL PROTECTED]
http://www.mbayer.de

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