Hey Jörg,

Jörg Schmidt schrieb:

>>Nein nicht die Lizenz selbst wird geändert, sondern das Dokument wird
>>unter einer anderen Lizenz veröffentlicht.
> 
> Was heißt das? Praktisches Beispiel?

Vielleicht nicht ganz treffend ausgrdrückt, aber dem Sinn nach richtig.
 In Deutschland kann die Urheberschaft nicht vom Urheber selbst getrennt
werden (anders als in USA - da hat Helga recht - dort kann sie komplett
abgegeben werden). nur der Urheber hat das Recht (und die Pflicht) zu
bestimmen, wie denn sein "Werk" verwertet wird. Und das kann er sehr
wohl entsprechend den schon abgeschlossenen Verträgen selbst ändern.

Beispiel:
Du erzeugst ein Dokument und veröffentlichst es unter LGPL, gibst es
also zur Nutzung frei. Andere Autoren ergänzen nun dein Dokument....
Nun kommt ein Verlag und möchte das Dokument kostenpflichtig vertreiben
und bietet dir eine Gegenleistung für die Übertragung des Rechtes zum
Beispiel "Veröffentlichen als PDF-Dokument im Internet" an. Die LGPL ist
kein individueller Vertrag - du kannst nun als Urheber das Recht an  der
Veröffentlichung deines Text an den Verlag übertragen (mit einem schönen
Vertrag). Der Vertrag ist dann gültig mit allen dort drinstehenden
Rechten und Pflichten.
Ob das aber je ein Verlag machen würde - immerhin ist das Dokument ja
schon im Umlauf als LGPL (und damit ebenfalls eines Vertrage, der durch
Annahme eines Lesers oder Bearbeiters gültig wird) ist ein anderes
Thema. Jetzt gäbe es also theoretisch zwei Dokumente - im Idealfall mit
dem gleichen Inhalt. Einmal (das frühere Werk) unter LGPL und mit diesen
Rechten ausgestattet alle jene, die diesen Vertrag angenommen haben und
dem zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene Vertrag mit einem Verlag,
der das Nutzungsrecht auf diesen überträgt. Danach darfst du natürlich
das Dokument nicht mehr als "PDF-Dokument im Internet" veröffentlichen
(das Recht wurde ja verkauft oder übertragen), du könntest es aber ohne
weiteres noch als Buch drucken und wieder selbst verkaufen oder
verwerten.... das Recht wurde ja nicht übertragen.
Auch verliert der Autor in Deutschland nie die Rechte an seinem Werk.
Also, wenn irgendwann eine neue Nutzungsart entsteht (vielleicht als
Klopapier???), dann hast du erneut das Recht zu bestimmen, wie diese
Möglichkeit genutzt wird.
Allerdings - ein Verlag lässt sich in der Regel alle denkbaren aktuellen
ud zukünftigen Rechte übertraen. Hier hast du als Urheber immer die
Möglichkeit, diese umfassenden Klauseln auf deine Bedüürfnisse zurecht
zu stutzen.

Insofern ist es sehr wohl möglich, die Nutzungsart zu ändern, jedoch
nicht rückwirkend und somit nicht zutreffend für Vertragsverhältnisse
vor dem Änderungsdatum.

Gruss
Thomas




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