Hey Jörg, Jörg Schmidt schrieb:
>>Nein nicht die Lizenz selbst wird geändert, sondern das Dokument wird >>unter einer anderen Lizenz veröffentlicht. > > Was heißt das? Praktisches Beispiel? Vielleicht nicht ganz treffend ausgrdrückt, aber dem Sinn nach richtig. In Deutschland kann die Urheberschaft nicht vom Urheber selbst getrennt werden (anders als in USA - da hat Helga recht - dort kann sie komplett abgegeben werden). nur der Urheber hat das Recht (und die Pflicht) zu bestimmen, wie denn sein "Werk" verwertet wird. Und das kann er sehr wohl entsprechend den schon abgeschlossenen Verträgen selbst ändern. Beispiel: Du erzeugst ein Dokument und veröffentlichst es unter LGPL, gibst es also zur Nutzung frei. Andere Autoren ergänzen nun dein Dokument.... Nun kommt ein Verlag und möchte das Dokument kostenpflichtig vertreiben und bietet dir eine Gegenleistung für die Übertragung des Rechtes zum Beispiel "Veröffentlichen als PDF-Dokument im Internet" an. Die LGPL ist kein individueller Vertrag - du kannst nun als Urheber das Recht an der Veröffentlichung deines Text an den Verlag übertragen (mit einem schönen Vertrag). Der Vertrag ist dann gültig mit allen dort drinstehenden Rechten und Pflichten. Ob das aber je ein Verlag machen würde - immerhin ist das Dokument ja schon im Umlauf als LGPL (und damit ebenfalls eines Vertrage, der durch Annahme eines Lesers oder Bearbeiters gültig wird) ist ein anderes Thema. Jetzt gäbe es also theoretisch zwei Dokumente - im Idealfall mit dem gleichen Inhalt. Einmal (das frühere Werk) unter LGPL und mit diesen Rechten ausgestattet alle jene, die diesen Vertrag angenommen haben und dem zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene Vertrag mit einem Verlag, der das Nutzungsrecht auf diesen überträgt. Danach darfst du natürlich das Dokument nicht mehr als "PDF-Dokument im Internet" veröffentlichen (das Recht wurde ja verkauft oder übertragen), du könntest es aber ohne weiteres noch als Buch drucken und wieder selbst verkaufen oder verwerten.... das Recht wurde ja nicht übertragen. Auch verliert der Autor in Deutschland nie die Rechte an seinem Werk. Also, wenn irgendwann eine neue Nutzungsart entsteht (vielleicht als Klopapier???), dann hast du erneut das Recht zu bestimmen, wie diese Möglichkeit genutzt wird. Allerdings - ein Verlag lässt sich in der Regel alle denkbaren aktuellen ud zukünftigen Rechte übertraen. Hier hast du als Urheber immer die Möglichkeit, diese umfassenden Klauseln auf deine Bedüürfnisse zurecht zu stutzen. Insofern ist es sehr wohl möglich, die Nutzungsart zu ändern, jedoch nicht rückwirkend und somit nicht zutreffend für Vertragsverhältnisse vor dem Änderungsdatum. Gruss Thomas -- ## Marketing deutschsprachiges Projekt ## http://de.openoffice.org - www.openoffice.org ## Vorstand OpenOffice.org Deutschland e.V. ## Mitglieder willkommen: www.OOoDeV.org --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]