Hi Thomas.

Am Dienstag, 22. Februar 2005 18:38 schrieb Thomas Krumbein:
> Hey Manfred,
>
> Manfred Reiter schrieb:
...
> > Verstehe ich Dich richtig, dass jetzt jeder, dem es
> > in den Sinn kommt, ob natürliche oder juristische
> > Person "ein" Sprachrohr des Projektes ist. Wer gibt
> > denn die Legitimation dazu?
>
> Wer will sie ihnen abstreiten? Wer will sie ihnen geben? Du? Mit welchem
> Recht? Ich denke hier vielleicht viel realistischer. 


Folgenes hat meine Freundin zum Verein und in der Vereinsatzung gefunden und 
zu bemerken:

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A) Vorab noch etwas:
Ein e.V. (auch gemeinnützig) ist eine Unternehmensform. Wie andere 
Unternehmen auch muss ein Verein seine Jahresabschlüsse, Umsatzsteuer-, 
Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärungen beim Finanzamt 
einreichen, auch wenn die Steuer aufgrund besonderer Steuerrichtlinien 
ofmals 0,- ist.

In Struktur und Ablauf ist ein Verein mit einer Aktiengesellschaft 
durchaus vergleichbar.

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B) Einige Auszüge aus der Satzung des Vereins:
(etwas aus dem jeweiligen Zusammenhang gerissen und mal in der Extreme 
vorgeführt)


"§ 2 Zweck des Vereins
...
Der Verein ist auch Interessensvertretung seiner Mitglieder gegenüber 
Behörden und anderen Verbänden, gegenüber Firmen und Presse hinsichtlich 
der Benutzbarkeit von freier Software, insbesondere OpenOffice.org."

(und was ist, wenn ein Mitglied Interessen hat, die nicht im Sinne der 
Community sind???...
Womöglich mit dem pojekteigenen Presseverteiler)


"§ 12 Vorstand
...
2. Der Vorstandvorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt; die 
Stellvertreter vertreten mit einem weiteren vertretungsberechtigten 
Vorstandsmitglied gemeinsam.
..."

(... dann können wir nur hoffen, dass der Vorstand das auch merkt und 
freiwillig gegen das Interesse seines Mitglieds handelt)


"§ 16 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats

    1. Der Aufsichtsrat überwacht und unterstützt die Führung des 
Vereins im Rahmen der satzungsgemäßen Ziele und Idealen. In dieser 
Eigenschaft vertritt er die Ideen der Gründer und steuert die 
Entwicklung des Vereins.
...
    3. Der Aufsichtsrat kann Entscheidungen des Vorstandes überprüfen 
und revidieren und erhält insofern Weisungsbefugnis bei diesen Vorgängen 
gegenüber dem Vorstand.
..."

(ach, da passt vielleicht noch jemand auf...)


"§ 15 Aufsichtsrat

1. Der Aufsichtsrat wird auf Antrag des Vorstands frühestens drei Jahre 
nach Aufnahme der Tätigkeit des Vereins (Datum der Eintragung in das 
Vereinsregister) beziehungsweise wenn die Mitgliederzahl 150 
überschritten hat und spätestens nach 10 Jahren gebildet.
..."

(... aber leider erst in drei Jahren)

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Gruß
Rolf




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