Hej ihr,

besondere verwaltungstechnische Ursachen hat das nicht wirklich.
Grundsätzlich gilt die Verkehrssicherungspflicht und der ist der Landkreis 
dahingehend mit Bravour nachgekommen. Nur, dass man sich mal wieder dafür 
entschieden hat, die Gefahr zulasten der Person abzuwehren, die von der Gefahr 
betroffen ist. Eigentlich ist sowas illegal (rechtsstaatliche 
Zurechnungspflicht; Gefahr muss zulasten der Person abgewehrt werden, von der 
die Gefahr ausgeht), im Verkehrswesen hat sich das aber irgendwie so etabliert. 
Ich warte immer noch auf eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Verbände, 
die seit 1949 nicht erfolgt ist. Bis dahin müssen eben weiterhin alle Leute zum 
Schutz gegen geworfene Messer kugelsichere Westen tragen.

Viele Grüße,
Roland

---
Roland Hauschulz, M.Sc.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
er/sein – he/him; Anrede/Form of address: Herr – Mr.
#gerneperdu

Technische Universität Berlin
Fakultät V - Verkehrs- und Maschinensysteme
Institut für Land- und Seeverkehr 
Fachgebiet Straßenplanung und Straßenbetrieb (Sekr. TIB 3/3 - 3)
 
Gustav-Meyer-Allee 25, 13355 Berlin
Raum 312 

Tel.:  (030) - 314 - 72 783

[email protected]
http://www.strassenplanung.tu-berlin.de/


  Kann Spuren von Erdnüssen enthalten, Ausdruck nicht zum Verzehr geeignet, 
eine Braille-Version dieser Mail senden wir Ihnen auf Wunsch gern als PDF zu. 
Ungelesen mindestens haltbar bis: Siehe Rückseite.

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Berlin <[email protected]> Im Auftrag von
> Henson Stehling via Berlin
> Gesendet: Montag, 15. Juli 2024 08:28
> An: [email protected]
> Cc: Henson Stehling <[email protected]>
> Betreff: Re: [OSM-Berlin] Sperrschild Fahrradweg
> 
> Nicht wirklich zielführend, aber vielleicht eine Erklärung: Bin mal 2007 den
> Milseburgradweg von der Wasserkuppe nach Fulda gefahren. Der kreuzte an
> einigen Stellen normale Straßen. Der Landkreis hatte das gesamte Programm
> aufgefahren. Achtung Radwegende ein paar Meter vor der Kreuzung,
> Drängelgitter, Schild Radwegende. Lass die Straße mit allen Streifen 10 Meter
> breit gewesen sein, dann Drängelgitter, Radweganfang, Kilometerschilder.
> Der ganze Luxus.
> 
> Mutmaßlich liegen dem verwaltungstechnische Ursachen zu Grunde. Was
> wo wie ausgewiesen sein muss, was an Kreuzungen gilt, über- und
> nachgeordnete Wege, daraus abgeleitete Bestimmungen (& damit
> verbundene
> Kosten) usw.
> 
> Gruß von Henson
> 
> Am 14.07.24 um 18:06 schrieb Susanne Jäger via Berlin:
> > On 14.07.24 17:44, Joshua via Berlin wrote:
> >
> >> Andere frage ist, ob das dahinter tatsächlich als Radweg ausgelegt
> >> werden kann, wenn da dieses blech im weg ist.
> > M.E. nicht. Das sieht ja noch nicht mal nach 1m Breite aus, verleitet
> > Radfahrende nur dazu über den Gehweg auszuweichen. Und das alles in
> > einer 30er Zone. Zur Verdeutlichung sollte die Straßenverkehrsbehörde
> > aber noch ein Gehweg Schild aufstellen.
> >
> > Gruß
> > Susanne
> >
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